Obligatorisches Schiessen

Angehörige der Schweizer Armee sind verpflichtet, das jährliche obligatorische Schiessen
(Bundesprogramm) zu absolvieren.
Die Schützenvereine organisieren diese Übungstage und führen unter fachkundiger Anleitung
der ausgebildeten Schützenmeistern das Schiessen durch.

 

Schiesspflicht 2010

2010 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen ab Rekrutenschule bis Jahrgang 1976.
Armeeangehörige, welche 2010 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Beachten Sie bitte: Letzt möglicher Tag für die Erfüllung der Schiesspflicht ist der 31. August 2010!

Entlassungen 2010: 1974 - 1976, sowie 1977 - 1980, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.


WICHTIGE HINWEISE FÜR ANGEHÖRIGE DER ARMEE:
Wenn Sie sich orientieren wollen, bei welcher Schiessanlage welche Termine angeboten werden, so klicken Sie sich in folgende Seiten:

Stadt ZH 300m Stadt ZH 25m
offizielle Seite Amt für Militär Zürich (nur Termine der Schiessanlagen Zürich)
ACHTUNG: Diverse Vereine bieten noch weitere, zusätzliche Termine an als auf
dieser Seite! Orientieren Sie sich mit dem untenstehenden gelben Button!
Termine Zürich Land offizielle Seite Amt für Militär Zürich (Termine ausserhalb der Stadt Zürich nicht vollständig)

Weitere, unter Umständen zusätzliche Schiesstermine ersehen Sie auch bei all den Schiessvereinen unseres Bezirkes, welche eine Webseite anbieten:

Vereine pro Schiessanlage

Wir bitten alle Angehörigen der Armee, Telefonnummern der SCHÜTZENRESTAURANTS oder der Platzpräsidenten NICHT anzurufen.
Die öffentlichen Telefone der Schiessanlagen sind während den Schiesszeiten bedient und können auch weiterhelfen.
Wir danken für Ihren Besuch und für Ihr Verständnis!